Seefunk - auch ohne GMDSS-Zeugnis?

Seefunkanlagen, die nur für Sprechfunk - nicht für GMDSS - ausgelegt sind - also ohne DSC-Funktion - können mit den alten Seefunkzeugnissen

 

  • "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" oder

  • "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"  weiterhin bedient werden.                                                  

Binnenschifffahrtsfunk - muss ein neues Zeugnis erworben werden?

Alte Seefunkzeugnisse, die vor 2003 erworben wurden, beeinhalteten automatisch den Binnenschifffahrtsfunk (früher "Rheinfunk").

Dies sind:

 

  • "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"

  • "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"

  • "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II"

  • "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I"

  • "Allgemeines Betriebszeugnis für Funker"

 

Diese alten Seefunkzeugnisse können jedoch nicht mehr erworben werden.

 

 

Wissenswertes über Antennen

 

Idealerweise sollte die Antenne so lang wie die Wellenlänge (Lambda) der Sende- bzw. Empfangsfrequenz sein. Möglich ist aber auch die halbe, viertel, achtel, usw Wellenlänge. Das heißt, die Antenne muss auf die Sende- und Empfangsfrequenz abgestimmt sein. Dabei arbeitet man vor allem mit Verkürzungs- und Verlängerungselementen wie Kondensatoren und Spulen. Die Zuleitungen von der Antenne zum Sender bzw. Empfänger muss mit Leitungen geführt werden, die eine richtige Anpassung ergeben. Widerstandswerte von Antenne, Kabel und Empfängereingang bzw. Senderausgang müssen zueinander passen um eine optimale Übertragung (verlustarm) zu gewährleisten.

 

Was bedeutet das nun für die Praxis bei Ihnen an Bord?

 

Die Ultrakurzwellen (UKW) haben eine Länge von ca. 2 m. Das bedeutet, dass die Antenne Ihres UKW-Seefunk-Gerätes 2 m (oder Lambda/2 = 1 m) lang sein muss - und herkömmliche, im Handel erhältliche Antennen sind das auch, eventuell etwas verkürzt durch Kondensatoren.

 

Die UKW-Antenne soll an Bord so hoch wie möglich angebracht sein, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Sie sollte berührungssicher und nicht in der Nähe größerer metallischer Gegenstände angebracht werden, um Reflektionen zu vermeiden, die die gleichmäßige Ausbreitung verhindern.

 

Für den Fall, dass die installierte Antenne einmal nicht benutzbar ist (Mastbruch, Wackelkontakt, Kabelbruch, sonstiger Defekt), sollte eine Ersatz- oder Notantenne mitgeführt werden.

 

Für NAVTEX- und Rundfunk-Empfänger können Drahtantennen (Stag oder Want) verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das (z. B.) Achterstag auf die Frequenz abgestimmt ist, bzw. der Teil, der als Antenne benutzt werden soll, ab-isoliert wird. Dafür muss das Achterstag geöffnet und Isolatoren dazwischen gesetzt werden, Mindestabstand vom Mast = 1 m.

 

Die ideale Länge ist zu errechnen nach folgender Formel:

300 000 (Lichtgeschwindigkeit) : Frequenz f (kHz) = Wellenlänge Lambda (m).

1. Beispiel: NAVTEX arbeitet auf 518 kHz (Mittelwelle), die Antennenlänge errechnet sich wie folgt:

300 000 : 518 = 579 m. Da man jedoch kein Achterstag dieser Länge an Bord hat, nimmt man z. B. 1/64 der Länge, Lambda/64 = 9 m.

2. Beispiel: Die Deutsche Welle sendet auf 6075 kHz (Kurzwelle), die Antenne muss dann 300 000 : 6075 = 49 m lang sein, oder Lambda/8 = 6 m.  

 

Als Antennenkabel (Koaxialkabel, 50 Ohm) sollte bei einer Länge von bis zu 10 m vom Funkgerät bis zur Antenne ein "RG 58" (5 mm dick) verwendet werden, bei einer Länge über 10m ein "RG213" (9 mm dick), um die Verluste zu verringern.

 

 

 

 

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